Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Immenstadt im Allgäu

Immenstadt im Allgäu (amtlich seit 1949 Immenstadt i.Allgäu) ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
14.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87509
Vorwahlen
08323, 08320, 08325, 08379
Adresse der Stadtverwaltung
Marienplatz 3–4, 87509 Immenstadt im Allgäu
Marienplatz 3–4, 87509 Immenstadt im Allgäu 87509 Bayern DE
Website
Gemeinde Immenstadt im Allgäu – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:15
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan mit Grünordnung "Baugebiet Akams" in Immenstadt im Allgäu wurde am 19. Mai 2022 als Satzung beschlossen und am 24. Mai 2022 in Kraft gesetzt. Der Plan umfasst etwa 3,5 ha und regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baugrenzen, Verkehrsflächen, Grünflächen und weitere Festsetzungen.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.