Immenstadt im Allgäu (amtlich seit 1949 Immenstadt i.Allgäu) ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
14.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87509
Vorwahlen
08323, 08320, 08325, 08379
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Immenstadt im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan mit Grünordnung "Baugebiet Akams" in Immenstadt im Allgäu wurde am 19. Mai 2022 als Satzung beschlossen und am 24. Mai 2022 in Kraft gesetzt. Der Plan umfasst etwa 3,5 ha und regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baugrenzen, Verkehrsflächen, Grünflächen und weitere Festsetzungen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.